1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) der XeNTiS Schweiz (nachfolgend: XeNTiS) sind ein integrierter Bestandteil jeder Geschäftsbeziehung, insbesondere jedes Anbotes und jedes Vertrages, sofern es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher (§ 1 Konsumentenschutzgesetz – KSchG) handelt. Sie gelten, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart haben, auch für alle weiteren Aufträge, auch wenn nicht auf diese AGB Bezug genommen wird.

1.2. Allfällige Einkaufsbedingungen bzw. Vertragsbedingungen von Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn sie uns vom Kunden mitgeteilt werden und wir nicht widersprochen haben. Alle bei uns eingehenden Bestellungen werden nur unter Vorbehalt der vollen Anerkennung dieser AGB angenommen. Erheblich von der üblichen Geschäftspraxis oder den AGB abweichende Sondervereinbarungen mit unseren Vertretern bedürfen zusätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung.

2. Angebot & Auftragsbestätigung

Alle Aufträge erlangen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die unbedingte und uneingeschränkte Lieferung Rechtsverbindlichkeit. Nachträgliche Änderungen oder Streichungen bereits bestätigter Aufträge bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Bis zu unserer Ablehnung oder Ausführung des Lieferauftrages bleibt der Kunde an seine Vertragserklärung gebunden.

3. Geistiges Eigentum

3.1. Unsere Zeichnungen, Muster, Modelle, Pläne, Skizzen und sonstigen technischen Unterlagen bleiben auch nach Kaufabschluss unser geistiges Eigentum und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Bearbeitung, Vervielfältigung, Nachahmung, unlauteren Wettbewerb. Sie dürfen dritten Personen bei sonstiger vollständiger Schad- und Klagloshaltung unseres Unternehmens nicht zugänglich gemacht werden.

3.2. Unsere Marken bzw. Produkt- und Unternehmenskennzeichen sind marken-, urheber- und/oder kennzeichenrechtlich geschützt, sodass jede unbefugte Verwendung bzw. jegliche Art der Nachahmung, unerlaubte Verwendung und/oder Vervielfältigung gegen Schutznormen des unlauteren Wettbewerbs, Marken-, Urheberrechts und/oder sonstigen Kennzeichenrechtes verstößt und Schadenersatzansprüche nach sich zieht. Eine strafrechtliche Verfolgung von Verstößen im Einzelfall bleibt ausdrücklich vorbehalten.

4. Preise

Die in den Preislisten und Prospekten angegebenen Preise verstehen sich ab Lieferwerk ohne Verpackungs-, Montage- und Transportkosten. Muss der Auftrag auf nachträglichen Wunsch des Kunden dringend ausgeführt werden, sodass wir gezwungen sind, unsere MitarbeiterInnen auch am Wochenende bzw. in den Abendstunden zu beschäftigen, so hat der Kunde die anerlaufenen Mehrkosten für die notwendigen Überstunden zu begleichen und erhöht sich daher der am Auftragsanbot aufscheinende Preis dementsprechend. In diesem Fall werden dem Kunden die Mehrkosten vorab mitgeteilt.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten: Kreditkartenzahlung, SEPA-Lastschriftverfahren, Sofortüberweisung, PayPal. Rechnungen gelten als genehmigt, wenn diesen nicht binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

5.2. Eingehende Zahlungen werden vorerst auf Zinsen- und Nebenkosten verrechnet, auch wenn dieser Regelung Zahlungswidmungen des Kunden entgegenstehen sollten.

Wir sind jederzeit berechtigt, sofortige Barzahlung und Sicherstellung für offene Beträge zu verlangen, wenn die Bonität des Kunden sich wesentlich verschlechtert oder nicht mehr gegeben ist, widrigenfalls wir vom Vertrag zurücktreten und bereits gelieferte, jedoch noch nicht bezahlte Waren zurückfordern können.

5.3. Bei auch nur teilweisem Zahlungsverzug und bei Übernahmsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % pro Jahr in Rechnung gestellt. Gerät der Kunde in Verzug, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der Verschlechterung mit Eintritt des Verzuges auf ihn über.

Darüber hinaus sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen und die noch ausstehenden Lieferungen bis zum Erhalt der Rechnungsbeträge gem. § 1052 ABGB zurückzubehalten. Dies gilt auch bei einmaligen Lieferungen, sofern uns erst nach Vertragsabschluss die unsichere finanzielle Situation des Kuden bekannt wird.

5.4. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur auf eines der auf den Rechnungsformularen angeführten Konten bzw. an einen von uns mit gesonderter schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter erfolgen. Lediglich Barzahlungen und vorbehaltlose Gutschrift auf unseren Konten gelten als wirksame Zahlung.

6. Lieferung

6.1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch uns. Nicht von uns zu vertretende Verzögerungen, insbesondere Ereignisse höherer Gewalt oder Schwierigkeiten bei den Unterlieferanten, verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, ohne dass der Kunde daraus ein Rücktrittsrecht ableiten kann. Als höhere Gewalt gelten ausdrücklich behördliche Eingriffe, Energieversorgungs- und Rohstoffschwierigkeiten, Arbeitskonflikte, Unfälle, unvorhersehbare Fertigungsschwierigkeiten und alle sonstigen Vorkommnisse, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, soweit uns am Eintritt dieser Ereignisse kein grobes Verschulden trifft, als vereinbart. Der Liefertermin verschiebt sich auch dann, wenn der Kunde mit den ihm obliegenden Pflichten, z.B. Übergabe von Unterlagen oder anderen Arten der Mitwirkung, in Verzug gerät. Im Falle der vereinbarten Abänderung des Auftrages sind wir berechtigt, den Liefertermin neu zu bemessen. Auf jeden Fall sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung ausgeschlossen, wenn uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

6.2. Der Kunde ist zur Entgegennahme verspätet gelieferter Waren verpflichtet.

6.3. Nach Vertragsabschluss eintretende und bekannt werdende wesentliche Änderungen in der Person des Kunden, insbesondere hinsichtlich seiner finanziellen Situation, rechtfertigen unseren sofortigen Vertragsrücktritt.

6.4. Bei Annahmeverzug treffen den Kunden widrige Folgen im Sinne des § 1419 ABGB. Die bestellten Waren werden auf Kosten des Kunden verwahrt und sind wir berechtigt, diese vereinbarten Waren unter Belastung aller entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung zu stellen. Schadenersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt. Ein Rücktritt des Kunden bezüglich bereits erfolgter Teillieferungen ist bei Lieferung noch ausstehender Teillieferungen nicht möglich. Durch eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung entstehende Mehrkosten sind immer von diesem zu tragen.

7. Versand

Mangels besonderer Versandvorschriften des Kunden haben wir die Versendung auf dem nach unserem eigenen Ermessen besten Weg zu bewirken, ohne Verantwortlichkeit für die günstigste Fracht bzw. die Auswahl des Transportunternehmens.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der durch einen allfälligen Zahlungsverzug verursachten Nebenkosten auch bei Verarbeitung durch den Kunden oder von ihm beauftragten Professionisten in unserem Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung oder Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung ist dem Kunden verboten und ungültig.

8.2. Im Falle der rechtswidrigen Weiterveräußerung gilt die an Stelle des vorbehaltenen Eigentums tretende Kaufpreisforderung gegen den Dritten als an uns abgetreten und ist der an den Kunden bezahlte Kaufpreis unverzüglich an uns weiterzuleiten bzw. hat der Kunde seinen Schuldner von der Abtretung schriftlich zu verständigen. Über erste Aufforderung ist uns die Verständigung nachzuweisen.

8.3. Der Kunde hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die gelieferte Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Diebstahl und Brand auf seine Kosten in angemessener Höhe zu versichern und er haftet uns aus dem Verlust bzw. der Beschädigung derselben. Es stehen uns die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag zu bzw. sind die Versicherungspolizzen zu unseren Gunsten zu vinkulieren. Über erste Aufforderung ist uns die Vinkulierung nachzuweisen.

8.4. Von einer Pfändung, Konkurseröffnung oder sonstigen rechtserheblichen Ereignissen, die unsere Rechte beeinträchtigen können, hat der Kunde uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen und uns schad- und klaglos zu halten. Sollte ein Gerichtsvollzieher die gelieferte Ware pfänden wollen, so ist gegenüber dem Gerichtsvollzieher unser Eigentum unter Nennung unserer Firma und unserer Anschrift zu behaupten.

8.5. Im Falle der Eröffnung eines Konkursverfahrens sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unverzüglich abzuholen und verzichtet der Kunde auf Einwendungen dagegen insbesondere auf Besitzstörungsansprüche.

9. Forderungsabtretung

Der Kunde kann Rechte aus dem vorliegenden Vertrag nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte übertragen.

10. Garantie und Reklamation

10.1. Für die erworbenen Waren gilt die artikelspezifische Garantiezeit ab Versand der Ware für ausdrücklich von uns schriftlich zugesicherte Eigenschaften und für die Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. In Fällen außerordentlicher Beanspruchung verkürzt sich diese Garantiefrist jeweils auf die Hälfte. Aus- und Einbaukosten, Wegzeit und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben, oder Ersatz zu liefern.

10.2. Die Garantie erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, wenn Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden oder das Erzeugnis nicht seinem Bestimmungszweck gemäß verwendet wird. Ebenso sind natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung von der Garantie ausgeschlossen. Durch die Instandsetzung wird die Garantiefrist nur im Bezug auf ausgetauschte Teile erstreckt.

10.3. Nach Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung können Garantieansprüche erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Kaufpreises geltend gemacht werden. Ergibt sich anlässlich der Mängelbehebung das Nichtvorliegen eines Garantieanspruches, sind unsere Leistungen vergütungspflichtig.

10.4. Zur Bearbeitung allfälliger Reklamationen innerhalb des Garantiezeitraumes müssen vom Kunden folgende Daten zur Bearbeitung der Reklamation übermittelt werden: Artikelnummer, Bezeichnung, Stück, Reklamationsgrund, Einbaudatum, Herstelldatum und Reklamationsdatum.

10.5. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt und stehen dem Kunden zusätzlich zu der freiwillig gewährten Garantie zu.

11. Gewährleistung

11.1. Wir erbringen unsere Gewährleistungspflichten im Rahmen und nach Maßgabe des geltenden Rechts (§§ 922 ff ABGB), wobei dem Kunden als Verbraucher die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Gewährleistungspflicht bei beweglichen Sachen 2 Jahre, bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre. Verbesserungen außerhalb der Gewährleistungsfrist haben keine rechtliche Bedeutung und werden lediglich unpräjudiziell und kulanzweise durchgeführt.

11.2. Die Gewährleistung bezieht sich ausdrücklich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder durch die gewöhnliche Abnutzung (Gewährleistung gilt nur für Durchrosten, nicht für Anrosten) zurückzuführen sind. Bei unsachgemäßer Montage oder Veränderung an der Ware oder deren Bestandteilen entfallen alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit den betroffenen Teilen. Der Kunde ist bei Auftreten von Mängeln soweit tunlich verpflichtet, eine Verbesserung durch kostenlosen Ersatz oder Ausbesserung der beanstandeten Ware zuzulassen und hat hierfür schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst wenn wir dieser Verbesserung innerhalb der angemessenen Nachfrist nicht nachkommen, kann der Kunde angemessene Preisminderung begehren.

11.3. Eine Mangelhaftigkeit liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn vom Kunden in Auftrag gegebene Sonderanfertigungen, egal welcher Art, bei Lieferung nicht seinen Vorstellungen entsprechen. Geringfügige Abweichungen von Zeichnungen, Modellen und Mustern, die zu keiner Veränderung der Ware an sich führen, stellen keine Mängel dar.

12. Schadenersatz

Wir haften für Personenschäden bei leichter Fahrlässigkeit. Für Sachschäden haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei Sachschäden wird somit die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

13. Datenschutz

Wir bekennen uns zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere der VO (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung / DSGVO) und verweisen auf die jeweils aktuelle Datenschutzmitteilung.

Die vom Kunden uns übermittelten Daten im Formular „Produktregistrierung“ werden nur zur Garantieabwicklung verwendet und niemals an Dritte weitergegeben.

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausdrücklich der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht und bleibt der Vertrag im Übrigen rechtsgültig. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die den Vertragswillen der Parteien rechtlich zulässigerweise regeln.

14.3. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz unseres Unternehmens (8570 Voitsberg).

14.4. Soweit nicht schriftliche Vereinbarungen dem entgegenstehen, gilt für alle Verträge und Streitigkeiten ausschließlich materielles österreichisches Recht als vereinbart; das UN-Kaufrecht bzw. die Anwendung von Verweisungsnormen wird ausgeschlossen. Dem Verbraucher stehen allerdings jene Rechte des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zu, von denen nach dem Recht dieses Staates nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

14.5. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus sämtlichen, mit dem Kunden geschlossenen Verträgen einschließlich der Frage ihres gültigen Zustandekommens und ihrer Vor- und Nachwirkungen ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen der JN sowie des KSchG.

14.6. Betreffend das gesetzliche Rücktrittsrecht des Verbrauchers gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) wird auf das separat zur Verfügung gestellte Belehrungsblatt verwiesen.

Stand: September 2019